Allgemeine Geschäftsbedingungen Maklerdienstleistungen


Wir versichern, dass wir vom Verkäufer oder einem nachweislich berechtigten Bevollmächtigten beauftragt und befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. 


Wir erklären weiterhin, dass die in Exposés gemachten Angaben ausschließlich auf Informationen des Verkäufers beruhen. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für diese Angaben keine Haftung übernehmen. Der Interessent ist darüber informiert, dass er für den Fall der Vorkenntnis des Objekts bzw. dessen Eigentümer, dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus dem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses mit ursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.


Die vorliegenden Exposé sind nur für den von uns ausdrücklich bestimmten Empfänger vorgesehen. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zwischen diesem Dritten und dem Verkäufer zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe diesem Dritten gegenüber. Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses für das, in den Unterlagen näher bezeichnete Objekt, beträgt den ebenfalls in den Unterlagen genannten v.H.-Satz des notariell beurkundeten Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus dem Provisionsbetrag. Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages (Reservierung) zwischen Ihnen und uns vereinbart. Die Provision ist auch für den Fall zu bezahlen, dass unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art schaden nicht. Der Provisionsanspruch ist mit Abschluss des notariellen Vertrages fällig. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug von Skonto. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 2,5% über dem Bundesbankdiskont fällig. Des Weiteren bedarf es zur Fälligkeit des Anspruches für den Erwerb des genannten Objekts oder eines anderen dem Eigentümer gehörenden Objekts keines zusätzlichen Vertrages. Der Empfänger dieses Exposés hat unverzüglich Anzeige zu machen, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen ein Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartner zustande kommt. Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gütersloh.

 

 
 
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